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Lieferkette in Ketten?

Sollten Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette haften? Die Initiative Lieferkettengesetz fordert genau das ein.


„Initiative Lieferkettengesetz“

Hinter der Deutschen „Initiative Lieferkettengesetz“ steht ein Bündnis aus Greenpeace, Brot für die Welt, Südwind, Verdi und vielen weiteren Organisationen. Sie verfolgt das Ziel, in Deutschland ein umfangreiches, wirksames Lieferkettengesetz einzuführen, das folgende Punkte enthält:

  • „Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten zu analysieren und diesen vorzubeugen, sowie transparent darüber zu berichten.“
  • „Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften. Geschädigte müssen vor deutschen Gerichten ihre Rechte einklagen können.“

Da in Deutschland ein Volksentscheid auf Bundesebene bisher noch nicht möglich ist, geht die Initiative den Weg mit einer Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der Petitionstext weist darauf hin, dass es z.B. in Frankreich und den Niederlanden bereits entsprechende Gesetze gibt und Deutschland nun nachziehen soll.

Schweizer verhandeln noch

Die „Konzernverantwortungsinitiative“ in der Schweiz fordert ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen stark in die Pflicht nimmt und dass Verstöße vor Schweizer Gerichten verhandelt werden. 

Ein Argument für das Lieferkettengesetz ist, dass Unternehmen freiwillig einfach zu wenig tun. Es gibt zwar verschiedene Möglichkeiten, wie sich Unternehmen vernetzen können, wie die Global Reporting Initiative, allerdings beteiligen sich dort nicht alle Unternehmen.

Das sagen die Gegner

Die Kritik an dem Schweizer Volksbegehren lautet, dass das Gesetz…

  • …nicht nur Großkonzerne betrifft, sondern alle Unternehmen, die über internationale Geschäftsbeziehungen verfügen und deren Lieferkette ins Ausland reicht, also auch kleine und mittelständige Unternehmen. Für sie wäre der Arbeitsaufwand ungleich größer.
  • …die Unschuldsvermutung außer Kraft setzt, Unternehmen also durch das Gesetz dazu verpflichtet sind, zu beweisen, dass sie unschuldig sind.
  • …verlangt, dass Streitigkeiten von Schweizer Gerichten verhandelt werden sollen, obwohl die Schweizer Richter evtl. nicht die kulturelle Kompetenz haben, den Sachverhalt richtig einzuschätzen.
  • …Rechtsunsicherheit auslöst und sich Firmen u.U. lieber aus Ländern zurückziehen, mit denen die Schweiz keine verlässlichen Rechtshilfevereinbarungen hat.
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All diese Gedanken sollten bei er Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes in Deutschland Berücksichtigung finden.

Zur Petition für ein Lieferkettengesetz in Deutschland:

https://greenwire.greenpeace.de/node/3454

Quellen

https://www.nzz.ch/wirtschaft/wirtschaftspolitik/konzernverantwortungsinitiative-die-initiative-ist-eine-mogelpackung-ld.126981

Titelbild von PublicDomainPictures auf Pixabay


Tina Teucher beschäftigt sich als Speakerin und als Dozentin mit nachhaltigem Wirtschaften. Nicht nur CSR und Entrepreneurship stehen im Fokus, sondern auch die Auswirkungen der lokalen Wirtschaft auf Mensch und Natur weltweit. Die Kulturwissenschaftlerin unterstützt Unternehmen wie IKEA und die Deutsche Bahn in Workshops und ist für die Nachhaltigkeitskommunikation des Insektenschutzsiegels Insect Respect tätig.
Der Newsletter von Tina Teucher informiert etwa viermal jährlich über aktuelle Nachhaltigkeitsthemen.


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